Schmerzlich aber unvermeidbar

Ihre Immobilie im Erbfall

Sie haben eine Immobilie geerbt – was nun?

Wenn mehrere Erben gemeinsam eine Immobilie erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Das bedeutet: Alle Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden – auch beim Verkauf. Das klingt einfacher als es oft ist.

Unterschiedliche Vorstellungen, alte Familiengeschichten und finanzielle Interessen können schnell zu Streit führen. Wir vermitteln neutral zwischen allen Parteien, bevor es so weit kommt.

Geld hat schon viele Familien für immer entzweit – lassen Sie es nicht so weit kommen. Wir führen unterschiedliche Interessenlagen zusammen und halten alle Parteien regelmäßig auf dem aktuellen Stand.

Unser Ziel ist ein reibungsloser, zeitnaher Verkauf zum maximalen Preis – begleitet von echter Empathie und klarer Kommunikation.

Warum Ricotta Immobilien?

  • Neutrale Vermittlung – wir vertreten keine Einzelinteressen, sondern das gemeinsame Ziel aller Erben
  • Transparente Kommunikation – alle Parteien werden gleichzeitig und regelmäßig informiert
  • Maximaler Verkaufspreis – durch gezielte Vermarktung und unser regionales Netzwerk
  • Empathische Begleitung – wir wissen, dass hinter jeder Immobilie eine Geschichte steckt
  • Konfliktprävention – wir lösen Spannungen, bevor sie eskalieren

So läuft der Verkauf ab

  1. Erstgespräch – kostenlos und unverbindlich, bei Ihnen vor Ort oder bei uns im Büro
  2. Bewertung der Immobilie – professionelle Marktwertermittlung
  3. Abstimmung mit allen Erben – wir koordinieren und moderieren den Prozess
  4. Vermarktung – gezieltes Marketing für maximale Reichweite
  5. Käuferauswahl & Verhandlung – wir finden den passenden Käufer zum besten Preis
  6. Notartermin & Übergabe – wir begleiten Sie bis zum erfolgreichen Abschluss

Häufige Fragen zum Erbfall

Ja – beim Verkauf einer geerbten Immobilie müssen grundsätzlich alle Erben zustimmen. Kommt keine Einigung zustande, kann im äußersten Fall eine Teilungsversteigerung beantragt werden. Wir helfen, es nicht so weit kommen zu lassen.
Das ist eine der häufigsten Konfliktsituationen. Wir moderieren das Gespräch zwischen den Parteien und erarbeiten gemeinsam eine Lösung – sei es durch Auszahlung, Nutzungsregelungen oder eine einvernehmliche Verkaufsentscheidung.
Je nach Verwandtschaftsgrad und Immobilienwert kann Erbschaftsteuer anfallen. Wir empfehlen frühzeitig einen Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne stellen wir Ihnen kompetente Ansprechpartner aus unserem Netzwerk vor.
Es gibt keine gesetzliche Frist. Dennoch entstehen laufende Kosten wie Grundsteuer, Versicherung und Instandhaltung. Wir empfehlen, zeitnah eine Entscheidung zu treffen – und begleiten Sie dabei so lange wie nötig.

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